Brutto Netto Rechner Deutschland 2026

Berechnung des Nettogehalts nach Lohnsteuer 14-45%, Sozialabgaben und Solidaritätszuschlag. Mindestlohn ab Januar 2026 — 13,90 €/Std. Alle Steuerklassen und aktuelle Beitragssätze

Gehaltsberechnung nach Abzügen
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Gehaltsstufen und Besteuerung
Bis 2.500 € brutto — Niedriges Einkommen

Typische Berufe: Einstiegsgehälter, Teilzeit, Hilfskräfte

Netto-Anteil: 80-85% vom Brutto

Hinweis: Geringe Lohnsteuer, volle Sozialabgaben

2.500 - 4.000 € brutto — Durchschnitt

Typische Berufe: Facharbeiter, Angestellte, Sachbearbeiter

Netto-Anteil: 65-70% vom Brutto

Hinweis: Mittlerer Steuersatz zwischen 14% und 42%

4.000 - 6.000 € brutto — Überdurchschnittlich

Typische Berufe: Spezialisten, Teamleiter, IT-Fachkräfte

Netto-Anteil: 60-65% vom Brutto

Hinweis: Höhere Progression, ggf. Solidaritätszuschlag

Über 6.000 € brutto — Hohes Einkommen

Typische Berufe: Manager, Führungskräfte, Ärzte, Juristen

Netto-Anteil: 55-60% vom Brutto

Hinweis: Spitzensteuersatz 42%, Beitragsbemessungsgrenzen erreicht

Steuerklassen in Deutschland
Steuerklasse I

Beschreibung: Ledige, Geschiedene, Verwitwete

Geeignet für: Alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kinder

Freibetragsfaktor: 1x

Steuerklasse II

Beschreibung: Alleinerziehende mit Kind im Haushalt

Geeignet für: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 €)

Freibetragsfaktor: 1x

Steuerklasse III

Beschreibung: Verheiratete (Besserverdiener)

Geeignet für: Ehepartner mit höherem Einkommen, Partner in Klasse V

Freibetragsfaktor: 2x

Steuerklasse IV

Beschreibung: Verheiratete (beide berufstätig)

Geeignet für: Ehepaare mit ähnlichem Einkommen

Freibetragsfaktor: 1x

Steuerklasse V

Beschreibung: Verheiratete (Geringverdiener)

Geeignet für: Ehepartner mit geringerem Einkommen, Partner in Klasse III

Freibetragsfaktor: 0x

Steuerklasse VI

Beschreibung: Zweitjob / Nebenbeschäftigung

Geeignet für: Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen

Freibetragsfaktor: 0x

Beschäftigungsarten
Vollzeit (sozialversicherungspflichtig)

Beschreibung: Reguläre Beschäftigung mit vollen Sozialabgaben

Sozialversicherungspflichtig: Ja

Leistungen: Volle Rentenansprüche, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld

Minijob (bis 603 €)

Beschreibung: Geringfügige Beschäftigung, pauschale Abgaben

Sozialversicherungspflichtig: Nein

Leistungen: Reduzierte Rentenansprüche, keine Krankenversicherung durch Job

Midijob (603 - 2.000 €)

Beschreibung: Übergangsbereich mit reduzierten Arbeitnehmer-Beiträgen

Sozialversicherungspflichtig: Ja

Leistungen: Volle Leistungsansprüche bei reduzierten Beiträgen

Selbständig / Freiberufler

Beschreibung: Keine Pflichtversicherung (außer Krankenversicherung)

Sozialversicherungspflichtig: Nein

Leistungen: Freiwillige Versicherung möglich, Krankenversicherungspflicht

Regionale Gehaltsunterschiede
München

Durchschnittsgehalt: 4.800 €/Monat

Charakteristik: Höchste Gehälter, hohe Lebenshaltungskosten

Hauptbranchen: Automotive, IT, Finanzen, Medien

Frankfurt

Durchschnittsgehalt: 4.600 €/Monat

Charakteristik: Finanzmetropole, internationale Konzerne

Hauptbranchen: Banken, Versicherungen, Beratung

Hamburg

Durchschnittsgehalt: 4.200 €/Monat

Charakteristik: Hafenstadt, Medienstandort

Hauptbranchen: Logistik, Medien, Luftfahrt, Handel

Berlin

Durchschnittsgehalt: 3.800 €/Monat

Charakteristik: Start-up-Szene, niedrigere Gehälter

Hauptbranchen: Tech, Kreativwirtschaft, Tourismus

Düsseldorf

Durchschnittsgehalt: 4.100 €/Monat

Charakteristik: Wirtschaftszentrum NRW

Hauptbranchen: Mode, Werbung, Telekommunikation

Stuttgart

Durchschnittsgehalt: 4.500 €/Monat

Charakteristik: Automobilindustrie, Engineering

Hauptbranchen: Automotive, Maschinenbau, IT

Häufige Fragen zu Gehalt und Steuern
Welche Abzüge gibt es vom Bruttogehalt in Deutschland 2026?

Vom Bruttogehalt werden abgezogen: Lohnsteuer (progressiv 14-45%), Solidaritätszuschlag (5,5% bei hohem Einkommen), Kirchensteuer (8-9% optional), Rentenversicherung (9,3%), Krankenversicherung (7,3% + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,7-2,3%) und Arbeitslosenversicherung (1,3%). Insgesamt ca. 40% bei mittlerem Einkommen.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Bei Vollzeit (40 Std./Woche) ergibt das ca. 2.410 € brutto im Monat. Ab 2027 steigt er auf 14,60 €/Stunde.

Was ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € pro Jahr (1.029 € monatlich). Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Für Verheiratete mit Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €.

Welche Steuerklasse ist für mich richtig?

Steuerklasse I: Ledige. Klasse II: Alleinerziehende. Klasse III/V: Verheiratete mit unterschiedlichem Einkommen (III für Besserverdiener). Klasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Klasse VI: Zweitjob. Die richtige Kombination beeinflusst das monatliche Netto.

Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?

Kranken-/Pflegeversicherung: 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat). Renten-/Arbeitslosenversicherung: 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat). Einkommen über diesen Grenzen ist beitragsfrei.

Wie wird der Solidaritätszuschlag berechnet?

Der Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer) entfällt für die meisten Steuerzahler. Nur bei einer Steuerlast über 20.350 € (Singles) bzw. 40.700 € (Verheiratete) wird er fällig. Das entspricht etwa 73.000-146.000 € Jahresbrutto.

Was ist ein Minijob und wie wird er besteuert?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bis 603 € monatlich (2026). Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (ca. 30%), der Arbeitnehmer hat keine Abzüge. Auf Wunsch kann man zur Rentenversicherung aufstocken.

Wie berechne ich mein Nettogehalt?

Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben (ca. 20% Arbeitnehmeranteil). Bei 4.000 € brutto (Steuerklasse I) sind das etwa 360 € Lohnsteuer + 800 € Sozialabgaben = 2.840 € netto (ca. 71%).

Brutto Netto Rechner Deutschland 2026 — Gehaltsrechner online

Der Brutto Netto Rechner berechnet Ihr Nettogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie Ihre Steuerklasse, um zu sehen, wie viel auf Ihrem Konto landet. Das Tool verwendet die aktuellen Sätze für 2026 inklusive Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen und progressiver Einkommensteuer.

Was wird vom Bruttogehalt abgezogen: Steuern und Sozialabgaben 2026

Lohnsteuer (progressiv 14-45%): Die Einkommensteuer beginnt bei 14% und steigt progressiv bis 42% (ab 68.481 €/Jahr) bzw. 45% (ab 277.826 €/Jahr). Der Grundfreibetrag von 12.348 € bleibt steuerfrei. Verheiratete in Steuerklasse III profitieren vom doppelten Freibetrag (24.696 €).

Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer): Seit 2021 entfällt der Soli für etwa 90% der Steuerzahler. Nur bei einer Steuerlast über 20.350 € (Ledige) bzw. 40.700 € (Verheiratete) wird er erhoben. Das entspricht etwa einem Jahresbrutto von 73.000 € bzw. 146.000 €.

Kirchensteuer (8-9% der Lohnsteuer): Für Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche. In Bayern und Baden-Württemberg 8%, in allen anderen Bundesländern 9%. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar.

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Rentenversicherung (9,3% AN / 9,3% AG): Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Beitragsbemessungsgrenze: 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat). Einkommen darüber ist beitragsfrei.

Krankenversicherung (7,3% AN + Zusatzbeitrag): Der allgemeine Beitragssatz von 14,6% wird je zur Hälfte getragen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9%), ebenfalls je 50%. Beitragsbemessungsgrenze: 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat).

Pflegeversicherung (1,7-2,3% AN): Der Beitragssatz beträgt 3,6% (je 1,7% AN/AG). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6% (insgesamt 2,3% AN). Mit Kindern unter 25 Jahren verringert sich der Beitrag um je 0,25% pro Kind.

Arbeitslosenversicherung (1,3% AN / 1,3% AG): Der Beitragssatz von 2,6% wird je zur Hälfte getragen. Beitragsbemessungsgrenze: 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat).

Mindestlohn 2026

Höhe und Nettolohn: Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Bei Vollzeit (40 Wochenstunden, 173,33 Std./Monat) ergibt das ein Bruttogehalt von ca. 2.410 €. Nach Abzügen (Steuerklasse I) bleibt ein Netto von etwa 1.800 € (75%).

Minijob-Grenze: Mit der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Minijob-Grenze auf 603 € monatlich. Wer mehr verdient, fällt in den Midijob-Bereich (603-2.000 €) mit reduzierten Arbeitnehmer-Beiträgen.

Steuerklassen — welche ist die richtige?

Steuerklasse I: Standard für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Ein Freibetrag, normale Progression.

Steuerklasse II: Für Alleinerziehende mit Kind im Haushalt. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 € (erstes Kind) + 240 € (weitere Kinder).

Steuerklasse III/V: Kombination für Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen. Der Besserverdiener nimmt III (doppelter Freibetrag), der Partner V (kein Freibetrag). Maximales monatliches Netto, aber oft Steuernachzahlung bei der Jahreserklärung.

Steuerklasse IV: Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Beide erhalten den einfachen Freibetrag. Optional mit Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) für genauere monatliche Abzüge.

Steuerklasse VI: Für Zweitjobs. Kein Freibetrag, Besteuerung ab dem ersten Euro. Unvermeidbar bei mehreren Arbeitsverhältnissen.

Beispielrechnung: 4.000 € brutto in Steuerklasse I

Sozialabgaben (Arbeitnehmer): Rentenversicherung 372 € + Krankenversicherung 407 € + Pflegeversicherung 92 € + Arbeitslosenversicherung 52 € = 923 € (23,1%).

Lohnsteuer: Zu versteuerndes Einkommen 4.000 € − 1.029 € Freibetrag (anteilig) = 2.971 €. Darauf ca. 360 € Lohnsteuer.

Nettogehalt: 4.000 € − 923 € − 360 € = 2.717 € netto (67,9%).

Unser Online-Brutto-Netto-Rechner berechnet automatisch Ihr Nettogehalt, zeigt alle Abzüge im Detail und berücksichtigt Ihre individuelle Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit und Kinderfreibeträge.

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