Brutto Netto Rechner Deutschland 2026 — Gehaltsrechner online
Der Brutto Netto Rechner berechnet Ihr Nettogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie Ihre Steuerklasse, um zu sehen, wie viel auf Ihrem Konto landet. Das Tool verwendet die aktuellen Sätze für 2026 inklusive Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen und progressiver Einkommensteuer.
Was wird vom Bruttogehalt abgezogen: Steuern und Sozialabgaben 2026
Lohnsteuer (progressiv 14-45%): Die Einkommensteuer beginnt bei 14% und steigt progressiv bis 42% (ab 68.481 €/Jahr) bzw. 45% (ab 277.826 €/Jahr). Der Grundfreibetrag von 12.348 € bleibt steuerfrei. Verheiratete in Steuerklasse III profitieren vom doppelten Freibetrag (24.696 €).
Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer): Seit 2021 entfällt der Soli für etwa 90% der Steuerzahler. Nur bei einer Steuerlast über 20.350 € (Ledige) bzw. 40.700 € (Verheiratete) wird er erhoben. Das entspricht etwa einem Jahresbrutto von 73.000 € bzw. 146.000 €.
Kirchensteuer (8-9% der Lohnsteuer): Für Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche. In Bayern und Baden-Württemberg 8%, in allen anderen Bundesländern 9%. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar.
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Rentenversicherung (9,3% AN / 9,3% AG): Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Beitragsbemessungsgrenze: 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat). Einkommen darüber ist beitragsfrei.
Krankenversicherung (7,3% AN + Zusatzbeitrag): Der allgemeine Beitragssatz von 14,6% wird je zur Hälfte getragen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9%), ebenfalls je 50%. Beitragsbemessungsgrenze: 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat).
Pflegeversicherung (1,7-2,3% AN): Der Beitragssatz beträgt 3,6% (je 1,7% AN/AG). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6% (insgesamt 2,3% AN). Mit Kindern unter 25 Jahren verringert sich der Beitrag um je 0,25% pro Kind.
Arbeitslosenversicherung (1,3% AN / 1,3% AG): Der Beitragssatz von 2,6% wird je zur Hälfte getragen. Beitragsbemessungsgrenze: 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat).
Mindestlohn 2026
Höhe und Nettolohn: Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Bei Vollzeit (40 Wochenstunden, 173,33 Std./Monat) ergibt das ein Bruttogehalt von ca. 2.410 €. Nach Abzügen (Steuerklasse I) bleibt ein Netto von etwa 1.800 € (75%).
Minijob-Grenze: Mit der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Minijob-Grenze auf 603 € monatlich. Wer mehr verdient, fällt in den Midijob-Bereich (603-2.000 €) mit reduzierten Arbeitnehmer-Beiträgen.
Steuerklassen — welche ist die richtige?
Steuerklasse I: Standard für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Ein Freibetrag, normale Progression.
Steuerklasse II: Für Alleinerziehende mit Kind im Haushalt. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 € (erstes Kind) + 240 € (weitere Kinder).
Steuerklasse III/V: Kombination für Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen. Der Besserverdiener nimmt III (doppelter Freibetrag), der Partner V (kein Freibetrag). Maximales monatliches Netto, aber oft Steuernachzahlung bei der Jahreserklärung.
Steuerklasse IV: Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Beide erhalten den einfachen Freibetrag. Optional mit Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) für genauere monatliche Abzüge.
Steuerklasse VI: Für Zweitjobs. Kein Freibetrag, Besteuerung ab dem ersten Euro. Unvermeidbar bei mehreren Arbeitsverhältnissen.
Beispielrechnung: 4.000 € brutto in Steuerklasse I
Sozialabgaben (Arbeitnehmer): Rentenversicherung 372 € + Krankenversicherung 407 € + Pflegeversicherung 92 € + Arbeitslosenversicherung 52 € = 923 € (23,1%).
Lohnsteuer: Zu versteuerndes Einkommen 4.000 € − 1.029 € Freibetrag (anteilig) = 2.971 €. Darauf ca. 360 € Lohnsteuer.
Nettogehalt: 4.000 € − 923 € − 360 € = 2.717 € netto (67,9%).
Unser Online-Brutto-Netto-Rechner berechnet automatisch Ihr Nettogehalt, zeigt alle Abzüge im Detail und berücksichtigt Ihre individuelle Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit und Kinderfreibeträge.