Urlaubsentgelt-Rechner online 2026 — Berechnung nach deutschem Arbeitsrecht

Automatische Berechnung des Urlaubsentgelts mit Lohnsteuer, Sozialabgaben und Kirchensteuer. Ermitteln Sie Ihren genauen Nettobetrag nach §11 BUrlG

Urlaubsentgelt berechnen
2026 §11 BUrlG
Arbeitstage pro Woche
Kirchensteuer
Kinder (Pflegeversicherung)
Sozialabgaben 2026 (AN-Anteil): RV: 9,3% · KV: ~8,15% · PV: 1,7–2,3% · AV: 1,3%
Ergebnis

Geben Sie den Bruttoverdienst und die Anzahl der Urlaubstage ein

Urlaubsanspruch nach Kategorien
Gesetzlicher Mindesturlaub (5-Tage-Woche) — 20 Tage

Mindestanspruch nach §3 BUrlG bei 5 Arbeitstagen pro Woche

Gesetzlicher Mindesturlaub (6-Tage-Woche) — 24 Tage

Mindestanspruch nach §3 BUrlG bei 6 Arbeitstagen pro Woche

Tariflicher Durchschnitt — 30 Tage

Üblicher Urlaubsanspruch in vielen Tarifverträgen

Schwerbehinderte Arbeitnehmer — 25 Tage

20 Tage Mindest + 5 Tage Zusatzurlaub nach §208 SGB IX

Jugendliche unter 16 Jahren — 30 Tage

Mindesturlaub nach §19 JArbSchG

Jugendliche unter 17 Jahren — 27 Tage

Mindesturlaub nach §19 JArbSchG

Jugendliche unter 18 Jahren — 25 Tage

Mindesturlaub nach §19 JArbSchG

Öffentlicher Dienst (TVöD) — 30 Tage

Urlaubsanspruch nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Was wird in die Berechnung einbezogen
Berücksichtigte Zahlungen

• Grundgehalt / Grundlohn

• Regelmäßige Zulagen und Zuschläge

• Leistungsprämien (regelmäßig)

• Schichtzulagen

• Überstundenvergütung (regelmäßig)

• Provisionen (Durchschnitt)

• Sachbezüge (geldwerter Vorteil)

Nicht berücksichtigte Zahlungen

• Einmalige Sonderzahlungen

• Aufwandsentschädigungen

• Krankengeld

• Kurzarbeitergeld

• Urlaubsgeld (Zusatzleistung)

• Weihnachtsgeld (13. Gehalt)

• Reisekosten und Spesen

Wichtige Fristen
Auszahlung des Urlaubsentgelts

Vor Urlaubsantritt (üblicher Zahltag oder davor)

Urlaubsantrag

Rechtzeitig nach betrieblicher Regelung

Urlaubsübertragung

Bis 31. März des Folgejahres (§7 Abs.3 BUrlG)

Teilung des Urlaubs

Mind. ein Urlaubsteil von 12 zusammenhängenden Werktagen

Häufige Fragen zum Urlaubsentgelt
Wie wird das Urlaubsentgelt in Deutschland berechnet?

Nach §11 BUrlG wird das Urlaubsentgelt auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdiensts der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn berechnet. Der Tagesdurchschnitt wird mit der Anzahl der Urlaubstage multipliziert.

Welche Abzüge gibt es beim Urlaubsentgelt 2026?

Vom Urlaubsentgelt werden Lohnsteuer (je nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (ggf.), Kirchensteuer (falls zutreffend) sowie Sozialabgaben (RV 9.3%, KV ~8.15%, PV 1.7–2.3%, AV 1.3%) abgezogen.

Was ist der Referenzzeitraum für die Berechnung?

Der Referenzzeitraum beträgt 13 Wochen (3 Monate) vor Beginn des Urlaubs. Verdienstausfälle durch Krankheit, Kurzarbeit oder unverschuldete Arbeitsversäumnis werden nicht berücksichtigt.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?

Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung während des Urlaubs — ein gesetzlicher Anspruch. Urlaubsgeld (auch Urlaubszuschuss) ist eine zusätzliche freiwillige oder tarifliche Sonderzahlung.

Wann muss das Urlaubsentgelt ausgezahlt werden?

Das Urlaubsentgelt muss vor Urlaubsantritt gezahlt werden, in der Regel mit der regulären Gehaltsabrechnung des Monats, in dem der Urlaub genommen wird.

Werden Überstunden beim Urlaubsentgelt berücksichtigt?

Regelmäßig geleistete Überstunden werden einbezogen. Einmalige oder gelegentliche Überstunden sowie deren Zuschläge werden hingegen nicht in die Berechnung aufgenommen.

Wie viel Mindesturlaub steht mir gesetzlich zu?

Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage. Viele Tarifverträge gewähren 25–30 Tage.

Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?

Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember. Er kann bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen (§7 Abs.3 BUrlG).

Wie berechnet man das Urlaubsentgelt in Deutschland 2026

Das Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Die Berechnung erfolgt nach §11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) auf Grundlage des durchschnittlichen Arbeitsverdiensts der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn.

Berechnungsformel

Urlaubsentgelt = durchschnittlicher Tagesverdienst × Anzahl der Urlaubstage. Der Tagesverdienst ergibt sich aus dem Gesamtbruttoverdienst der letzten 13 Wochen geteilt durch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage in diesem Zeitraum.

Referenzzeitraum

Der Referenzzeitraum beträgt 13 Wochen (ca. 3 Monate) vor dem Monat des Urlaubsbeginns. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 65 Arbeitstage, bei einer 6-Tage-Woche 78 Arbeitstage. Zeiten ohne Arbeitsverdienst (Krankheit, Kurzarbeit) werden herausgerechnet.

Abzüge vom Urlaubsentgelt

Vom Brutto-Urlaubsentgelt werden Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse), ggf. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Der Arbeitgeberanteil wird zusätzlich vom Arbeitgeber getragen.

Mindestanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§3 BUrlG). Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren einen höheren Urlaubsanspruch von 25 bis 30 Tagen. Der Mindestlohn beträgt 2026 12,82 € pro Stunde.

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