Wie berechnet man das Urlaubsentgelt in Deutschland 2026
Das Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Die Berechnung erfolgt nach §11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) auf Grundlage des durchschnittlichen Arbeitsverdiensts der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn.
Berechnungsformel
Urlaubsentgelt = durchschnittlicher Tagesverdienst × Anzahl der Urlaubstage. Der Tagesverdienst ergibt sich aus dem Gesamtbruttoverdienst der letzten 13 Wochen geteilt durch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage in diesem Zeitraum.
Referenzzeitraum
Der Referenzzeitraum beträgt 13 Wochen (ca. 3 Monate) vor dem Monat des Urlaubsbeginns. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 65 Arbeitstage, bei einer 6-Tage-Woche 78 Arbeitstage. Zeiten ohne Arbeitsverdienst (Krankheit, Kurzarbeit) werden herausgerechnet.
Abzüge vom Urlaubsentgelt
Vom Brutto-Urlaubsentgelt werden Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse), ggf. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Der Arbeitgeberanteil wird zusätzlich vom Arbeitgeber getragen.
Mindestanspruch
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§3 BUrlG). Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren einen höheren Urlaubsanspruch von 25 bis 30 Tagen. Der Mindestlohn beträgt 2026 12,82 € pro Stunde.